FAQ - Alles zu Weiterbildung

Bologna

Der Name "Bologna" steht für die aktuelle Diskussion um die Reform der europäischen Universitäten und Hochschulen. Am 19. Juni 1999 unterzeichneten in Bologna, am Ort der ältesten Universität der Welt, Vertreterinnen und Vertreter von 31 Regierungen eine Erklärung über den "Europäischen Hochschulraum", unter ihnen auch die Schweizer Regierung.

Ziele der Deklaration von Bologna sind eine europaweite Standardisierung von Studiengängen, eine Verbesserung der Bildungsqualität sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden und Dozent/-innen zwischen den Bildungsinstitutionen Europas. Durch die Modularisierung von Studiengängen und die Einführung einer einheitlichen und transparenten Bewertung von Studienleistungen mit Hilfe eines Punktesystems (ECTS) wurden einfache und transparente Möglichkeiten für die internationale Anerkennung von Bildungsprogrammen geschaffen. In der Schweiz wird das Bologna-System zur Zeit an den Universitäten und auch an den Fachhochschulen eingeführt. Zuständig für die Umsetzung der Bologna-Deklaration in der Schweiz ist die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS).


ECTS

Das „European Credit Transfer System“ oder kurz „ECTS“ genannt, ist ein Punktesystem zur Bewertung und zur gegenseitigen Anrechnung von Studienleistungen in Europa. Es wurde 1985 von der EU im Rahmen der Bildungsprogramme „Sokrates und Erasmus“ entwickelt. Durch die Verwendung einer gemeinsam vereinbarten standardisierten Methode zur Bewertung von Studienleistungen mittels ECTS-Punkten sowie durch umfassende Informationen über das jeweilige Studienangebot soll die europaweite Anerkennung von Studienleistungen gewährleistet werden. Für einen ECTS-Punkt werden grundsätzlich Studienleistungen im Rahmen von 25-30 Stunden verlangt.

Nachdiplomkurs

Nachdiplomstudien (NDS) bauen in der Regel auf dem Abschluss einer Hochschule oder Höheren Fachschule auf. Ein NDS kann vollzeitlich oder berufsbegleitend ausgestaltet werden und entweder als Ganzes oder modular (z. B. als Summe von Nachdiplomkursen an einer oder mehreren Fachhochschulen) aufgebaut sein. Das NDS beruht auf einem Lehrplan, in welchem die Stundentafel, die Lernziele für die einzelnen Lerngebiete sowie der Modus der Prüfungen ersichtlich ist. Ein NDS umfasst mindestens 600 Lektionen (Präsenzunterricht, einschliesslich Übungen) sowie eine Diplomarbeit und andere selbständige Arbeitsleistungen im Umfang von 200 Stunden. Fernunterricht ist zugelassen, mindestens 20 % sind jedoch als Präsenzunterricht durchzuführen.

Ein NDS gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn bei Leistungskontrollen mindestens ein gesamthaft genügendes Resultat erzielt wird. Nachdiplomstudien werden nach den Regeln des ECTS (European Course Credit Transfer System) angerechnet. Wer die Abschlussprüfung von Nachdiplomstudien an einer Fachhochschule mit EDK-Anerkennung bestanden oder die nötigen Credits erarbeitet hat, erhält von der Fachhochschule ein gesamtschweizerisch anerkanntes Nachdiplom und ist berechtigt, den Titel „Nachdiplom FH ... in Richtung ...“ zu tragen.
(EDK-Richtlinien für Nachdiplomstudien an kantonalen Fachhochschulen)


 
 

 

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