Der Name "Bologna"
steht für die aktuelle Diskussion um die Reform der europäischen
Universitäten und Hochschulen. Am 19. Juni 1999 unterzeichneten
in Bologna, am Ort der ältesten Universität der Welt,
Vertreterinnen und Vertreter von 31 Regierungen eine Erklärung
über den "Europäischen Hochschulraum", unter ihnen auch die
Schweizer Regierung.
Ziele der Deklaration von Bologna sind eine europaweite
Standardisierung von Studiengängen, eine Verbesserung der
Bildungsqualität sowie die Förderung der Mobilität von
Studierenden und Dozent/-innen zwischen den
Bildungsinstitutionen Europas. Durch die Modularisierung von
Studiengängen und die Einführung einer einheitlichen und
transparenten Bewertung von Studienleistungen mit Hilfe eines
Punktesystems (ECTS) wurden einfache und transparente
Möglichkeiten für die internationale Anerkennung von
Bildungsprogrammen geschaffen. In der Schweiz wird das
Bologna-System zur Zeit an den Universitäten und auch an den
Fachhochschulen eingeführt. Zuständig für die Umsetzung der
Bologna-Deklaration in der Schweiz ist die Rektorenkonferenz der
Schweizer Universitäten (CRUS).
ECTS
Das „European Credit Transfer System“ oder kurz „ECTS“
genannt, ist ein Punktesystem zur Bewertung und zur gegenseitigen
Anrechnung von Studienleistungen in Europa. Es wurde 1985 von der EU im
Rahmen der Bildungsprogramme „Sokrates und Erasmus“ entwickelt. Durch
die Verwendung einer gemeinsam vereinbarten standardisierten Methode zur
Bewertung von Studienleistungen mittels ECTS-Punkten sowie durch
umfassende Informationen über das jeweilige Studienangebot soll die
europaweite Anerkennung von Studienleistungen gewährleistet werden. Für
einen ECTS-Punkt werden grundsätzlich Studienleistungen im Rahmen von
25-30 Stunden verlangt.
Nachdiplomkurs
Nachdiplomstudien (NDS) bauen in der Regel auf dem
Abschluss einer Hochschule oder Höheren Fachschule auf. Ein NDS kann
vollzeitlich oder berufsbegleitend ausgestaltet werden und entweder als
Ganzes oder modular (z. B. als Summe von Nachdiplomkursen an einer oder
mehreren Fachhochschulen) aufgebaut sein. Das NDS beruht auf einem
Lehrplan, in welchem die Stundentafel, die Lernziele für die einzelnen
Lerngebiete sowie der Modus der Prüfungen ersichtlich ist. Ein NDS
umfasst mindestens 600 Lektionen (Präsenzunterricht, einschliesslich
Übungen) sowie eine Diplomarbeit und andere selbständige
Arbeitsleistungen im Umfang von 200 Stunden. Fernunterricht ist
zugelassen, mindestens 20 % sind jedoch als Präsenzunterricht
durchzuführen.
Ein NDS gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn bei
Leistungskontrollen mindestens ein gesamthaft genügendes Resultat
erzielt wird. Nachdiplomstudien werden nach den Regeln des ECTS
(European Course Credit Transfer System) angerechnet. Wer die
Abschlussprüfung von Nachdiplomstudien an einer Fachhochschule mit
EDK-Anerkennung bestanden oder die nötigen Credits erarbeitet hat,
erhält von der Fachhochschule ein gesamtschweizerisch anerkanntes
Nachdiplom und ist berechtigt, den Titel „Nachdiplom FH ... in Richtung
...“ zu tragen.
(EDK-Richtlinien für Nachdiplomstudien an kantonalen Fachhochschulen)